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   VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205   

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VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205 (https://dejure.org/2008,75746)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.03.2008 - Au 5 K 07.205 (https://dejure.org/2008,75746)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. März 2008 - Au 5 K 07.205 (https://dejure.org/2008,75746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mastschweinestall im Außenbereich; keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; keine unzumutbare Geruchsimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Erforderlich ist demnach, dass die Baugenehmigung gegen Vorschriften verstößt, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, oder dass das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG vom 25.2.1977 DVBl 1977, 722, 723 ff.; vom 30.3.1995 NVwZ 1995, 1200).

    Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugute kommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden; je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/125 ff.).

    Auch baurechtlich genehmigte Wohnhäuser oder sonstige bauliche Anlagen sind dort regelmäßig in der Weise vorbelastet, dass die dort Wohnenden bis zu einem gewissen Grad die für die Landwirtschaft typischen Immissionen hinnehmen müssen und sich nicht darauf verlassen können, dass es auf Dauer zu keinen oder keinen stärkeren Belastungen kommt als bereits bei Entstehung der Anlagen vorhanden waren (BVerwG vom 25.02.1977 DVBl 1977, 722 ff.).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Ob Belästigungen im Sinne des Immissionsschutzes erheblich und deshalb unzumutbar sind, richtet sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechtsgüter, die sich ihrerseits nach der bebauungsrechtlichen Situation und nach den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen bestimmen (BVerwG vom 14.1.1993 Az. 4 C 19.90).

    Nachdem die Richtlinie aber auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht, wird sie von der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (BVerwG vom 14.1.1993 BauR 1993, 445 ff.; NdsOVG vom 25.7.2002 NVwZ-RR 2003, 24 ff.; VGH BW vom 31.08.1995 Az. 8 S 1819/95).

  • VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 4027/05

    Schweinestall; Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 3471 auf einen einzelnen

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Insoweit vermag die VDI-Richtlinie allenfalls einen groben Anhalt für die Zulässigkeit- oder Unzulässigkeit eines Schweinestalles neben einem Gewerbebetrieb im Außenbereich geben und wird allenfalls in eindeutigen Fällen als Argument für die Versagung einer Baugenehmigung geeignet sein (VG Stuttgart vom 6.7.2006 Az. 6 K 4027/05).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Die Bedeutung schädlicher Umwelteinwirkungen für das Vorliegen eines öffentlichen Belangs ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die gesetzliche Ausformung des allgemeinen baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme für eine besondere Konfliktsituation (BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336 f.).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Erforderlich ist demnach, dass die Baugenehmigung gegen Vorschriften verstößt, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, oder dass das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG vom 25.2.1977 DVBl 1977, 722, 723 ff.; vom 30.3.1995 NVwZ 1995, 1200).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Nachdem die Richtlinie aber auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht, wird sie von der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (BVerwG vom 14.1.1993 BauR 1993, 445 ff.; NdsOVG vom 25.7.2002 NVwZ-RR 2003, 24 ff.; VGH BW vom 31.08.1995 Az. 8 S 1819/95).
  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86

    Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Dass allein die Wahrnehmbarkeit eines landwirtschaftlichen Geruches aber noch nicht zwangsläufig zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG und damit zu unzumutbaren Geruchsimmissionen führt, ist offensichtlich (BayVGH vom 1.7.2005 BauR 2006, 71 ff.).
  • VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Ein Angrenzer oder Nachbar muss insoweit zumindest die aus der Privilegierung der Landwirtschaft sich ergebenden, für den Außenbereich typischen Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs hinnehmen (BayVGH vom 22.11.1994 BayVBl. 1995, 344 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95

    Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall -

    Auszug aus VG Augsburg, 27.03.2008 - Au 5 K 07.205
    Nachdem die Richtlinie aber auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht, wird sie von der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (BVerwG vom 14.1.1993 BauR 1993, 445 ff.; NdsOVG vom 25.7.2002 NVwZ-RR 2003, 24 ff.; VGH BW vom 31.08.1995 Az. 8 S 1819/95).
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